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Rechtliche Belange – vor der Fällung

Es gibt einige rechtliche Dinge zu beachten:

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In vielen Kommunen gibt es eine Baumschutzverordnung, die genau regelt, welche Baumarten ab welchem Stammumfang geschützt sind. Dies gilt übrigens auch für die unsachgemässen Kappungen. Fragen Sie im Grünflächenamt Ihrer Stadtverwaltung nach, ob in Ihrem Fall eine Baumfällgenehmigung erforderlich ist.

Bei uns in Mannheim sind Bäume über 60cm Stammumfang (in 1m Höhe) geschützt. Nach einer Begutachtung durch kompetente Fachleute kann eine Fällgenehmigung nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Hier finden Sie die Baumschutzsatzung und den Fällantrag der Stadt Mannheim.

Außerdem sind die Landes- und Bundesnaturschutzgesetze zu beachten.
So bedarf es außerhalb geschlossener Ortschaften meist einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Der Vogelschutz ist zu beachten. Brüten Vögel im Baum, so darf generell nur in Ausnahmefällen gefällt werden. Von Anfang März bis Ende September sind also Fällungen zu vermeiden.